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Sport, Training, Bewegung
Die positiven Auswirkungen auf Körper, Geist und Seele bestreitet niemand!
Unser Ziel ist es, alle Menschen, insbesondere diejenigen mit Funktions-, Belastungs-, und Aktivitätseinschränkungen, zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren.
Bei bestehenden Einschränkungen existiert ein Rechtsanspruch auf Sport.
Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Wir ermöglichen diesen Rehabilitationssport im Rahmen unseres Vereins.
Der Rehabilitationssport
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit dem 1.Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Um sicher zu stellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, wurde 2003 die so genannte Rahmenvereinbarung verabschiedet. Dort ist festgelegt, das Rehabilitationssport in Gruppen stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten (Dauer je Einheit mindestens 45 Minuten) ausstellt und welche Qualifikation die Übungsleiter/Trainer haben müssen.
Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die Eigenverantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten zu motivieren. Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.
Der Vorstand
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